Unsere stellvertretende Pflegedienstleiterin und Mentorin ist unsere langjährige Mitarbeiterin Julia Priesel.
Die Pflegeleistungen werden von einem Team aus Krankenschwestern, examinierten Altenpflegerinnen und -pflegern sowie Pflegehelfern für Sie erbracht.
Für die Sicherung der Erbringung qualitativ hochwertiger Pflege, medizinischer Leistungen und die Einhaltung der Qualitätsstandards sorgen ein Qualitätsmanagementbeauftragter und unsere Mentorin.
Im Büro des Pflegedienstes steht Ihnen Frau Sewald gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Hauswirtschaftshilfen kümmern sich liebevoll um ihre Wohnung, die Wäsche, Einkäufe und vieles mehr.
Der Pflegedienst wurde am 01. Juni 1992 von Schwester Heike Naumann, jetzt Heike Kalisch, die als Pflegedienstleiterin und Inhaberin im Unternehmen tätig ist, gegründet.
... umfassen grundpflegerische Maßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und ...
... enthalten Leistungen der medizinischen Behandlungs- pflege wie Injektionen, Medikamentengabe, ...
... müssen von einer Pflegefachkraft halbjährlich bei Pflegegrad I bis III und vierteljährlich bei Pflegegrad IV und V bei Personen, die die Leistungen der ...
... umfassen die von den Verbänden der Pflegekassen und der Leistungserbringer erarbeiteten Leistungskomplexe für ...
Anlegen und Entfernen von Vakuumverbänden inkl. Reinigen der Wunde
Portspülung, Portnadelwechsel, An- und Abschluss von parenteraler Ernährung, Schmerztherapie
Blasenkathederwechsel und Versorgung
Anus praeter, suprapubischer Blasenkatheter, Urostoma
Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen, inclusive Schmerztherapie
Anlegen und Entfernen von Verbänden, Wundversorgung
Jeder krankenversicherte Bürger kann bei seiner Pflegekasse den Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Der Hilfebedarf muss in den Bereichen bestehen oder es liegt ein erhöhter Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz vor.
Ein Antragsformular bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Vor der Antragstellung sind wir Ihnen gern mit einer kostenlosen Beratung behilflich.
Innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der Antragstellung werden Sie von einem Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu Hause besucht.
Wenn Sie Pflegeleistungen durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen, ist bei diesem Begutachtungstermin ein Mitarbeiter unseres Pflegedienstes anwesend.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse schickt sein Gutachten zur Pflegeversicherung, die dann die Einstufung in einen Pflegegrade vornimmt und Ihnen den schriftlichen Bescheid zusendet.
Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen 5 Pflegegraden.
Wenn Sie in einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie selbst entscheiden, in welcher Form Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten.
sind günstig, wenn Sie ausschließlich von Familienangehörigen oder Bekannten gepflegt werden.
Wenn sie die Leistungen der Pflegeversicherung ausschließlich in Form der Geldleistung in Anspruch nehmen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Pflegegrad I bis III halbjährlich und bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich eine Pflegefachkraft des Pflegedienstes zu einem für Sie kostenlosen Beratungsbesuch in Anspruch zunehmen.
Für diesen Beratungseinsatz vereinbaren wir mit Ihnen einen kurzfristigen Termin, bei dem eine Krankenschwester zu Ihnen nach Hause kommt.
sind günstig, wenn Sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen bis maximal zur Höchstgrenze Ihres Pflegegrades direkt mit der Pflegeversicherung ab. Für alle Pflegedienste in Sachsen-Anhalt gelten einheitliche Leistungskomplexe.
Sollte der Pflegegrad nicht ausgeschöpft werden, dann überweist Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld auf Ihr Konto.
Kombination zwischen Geld- und Sachleistung
Bei der Kombination muss sich der Patient vorher genau festlegen, in welchem Verhältnis ( in %) Sachleistungen in Anspruch genommen werden. An diese Entscheidung ist man mindestens 6 Monate gebunden.
Die Pflegeversicherung übernimmt bei bestehender Pflegebedürftigkeit entsprechend der jeweiligen Pflegegrade die Kosten für die Inanspruchnahme eines häuslichen Pflegedienstes bis zu folgenden monatlichen Obergrenzen:
Pflegegrad | Sachleistung 2023 | Entlastungsbetrag |
I | 125,00 € | |
II | 724,00 € | 125,00 € |
III | 1363,00 € | 125,00 € |
IV | 1693,00 € | 125,00 € |
V | 2095,00 € | 125,00 € |
Nach einer Wartezeit von 3 Monaten wird die Durchführung von Verhinderungspflege zur Entlastung der Pflegeperson für maximal 6 Wochen pro Jahr durch die Pflegekasse übernommen.
In dieser Zeit kann der Pflegebedürftige mit Pflegegrad I-V Leistungen bis zu einem Maximalwert von 1612,00 € durch einen Pflegedienst beanspruchen. Während dieser Zeit erhält der Versicherte von der Pflegekasse zusätzlich zur Verhinderungspflege die Hälfte des Pflegegeldes weiter gezahlt.
Pflegegrad | Geldleistung 2023 | Entlastungsbetrag |
I | 125,00 € | |
II | 316,00 € | 125,00 € |
III | 545,00 € | 125,00 € |
IV | 728,00 € | 125,00 € |
V | 901,00 € | 125,00 € |
Wichtig: Diese ergänzenden Betreuungsleistungen müssen gesondert bei der Pflegekasse beantragt werden.
Liegt noch keine Einstufung vor, sind wir Ihnen selbstverständlich bei der Antragstellung behilflich.